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   BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19   

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https://dejure.org/2020,10495
BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19 (https://dejure.org/2020,10495)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2020 - 2 C 13.19 (https://dejure.org/2020,10495)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 2 C 13.19 (https://dejure.org/2020,10495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BayBG Art. 75 Abs. 2 Satz 1 und 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 70 Abs. 1, Art. 74 Abs. 1 Nr. 27
    Bayern; Bestimmtheitserfordernis; Dienstkleidung; Neutralitätsgebot; Polizeivollzugsbeamter; Repräsentation; Sommeruniform; Tätowierung; Unparteilichkeit; Verhältnismäßigkeit; Wesentlichkeitsgrundsatz; allgemeines Persönlichkeitsrecht; nicht sofort ablegbare ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 75 Abs 2 S 2 BG BY, Art 75 Abs 2 S 1 BG BY, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 70 Abs 1 GG
    Tätowierungsverbot für Bayerische Polizeivollzugsbeamte

  • rewis.io

    Tätowierungsverbot für Bayerische Polizeivollzugsbeamte

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 75 Abs. 2 BayBG, Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei (Bek. v. 07.04.2020, BayMBl. Nr. 229)

  • doev.de PDF

    Tätowierungsverbot für Bayerische Polizeivollzugsbeamte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um das Tragen einer Tätowierung im sichtbaren Bereich; Gesetzmäßigkeit des Tätowierungsverbots für Bayerische Polizeivollzugsbeamte; Förderung des Ziels eines einheitlichen und neutralen Erscheinungsbildes der Polizei; Zulässigkeit von nicht sofort ablegbaren und ...

  • datenbank.nwb.de

    Tätowierungsverbot für Bayerische Polizeivollzugsbeamte

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen nicht tätowieren lassen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen nicht tätowieren lassen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kein "aloha" auf dem Unterarm

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tätowierungsverbot für Bayerische Polizeivollzugsbeamte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerische Polizeivollzugsbeamte - und ihre Tätowierungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tätowierten Polzisten: "Aloha" nein, ein Löwe aber schon

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Bayerische Polizisten dürfen keine sichtbaren Tätowierungen tragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Polizeibewerber darf eingestellt werden - trotz Totenkopf-Tattoo

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bayerische Polizeibeamte dürfen sich an sichtbaren Körperbereichen nicht tätowieren lassen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bayerische Polizeibeamte dürfen sich an sichtbaren Körperbereichen nicht tätowieren lassen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Polizeivollzugsbeamte in Bayern dürfen sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen nicht tätowieren lassen

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Verbot der Tätowierung eines Polizisten

Besprechungen u.ä. (3)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 75 Abs. 2 BayBG, Erscheinungsbild der Bayerischen Polizei (Bek. v. 07.04.2020, BayMBl. Nr. 229)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Tätowierungsverbot für Polizeivollzugsbeamte in Bayern

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Polizei und Tätowierung - Zur Reichweite der beamtenrechtlichen Dienstpflichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 168, 129
  • NVwZ 2020, 1526
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Aus der parlamentarischen Leitentscheidung muss erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedarf die Reglementierung zulässiger Tätowierungen im Beamtenverhältnis deshalb einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Regelung (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42).

    Ein solches Normverständnis verfehlt das aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz folgende verfassungsrechtliche Gebot, dass der Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen auch im Beamtenverhältnis durch das Gesetz selbst zu regeln hat und bereits aus dieser parlamentarischen Leitentscheidung erkennbar und vorhersehbar sein muss, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42).

    Sie spricht entscheidend dafür, dass der Gesetzgeber mit der Neufassung von Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayBG die vom Senat im Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - (BVerwGE 160, 370 Rn. 33 ff. ) geforderte "parlamentarische Leitentscheidung" für Polizeivollzugsbeamte selbst getroffen hat.

    Polizeiliche Maßnahmen sollen losgelöst von der Person der handelnden Beamten als hoheitliche Maßnahmen des Staates wahrgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 48).

    Gefährdungen für die Repräsentations- und die Neutralitätsfunktion im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild können grundsätzlich auch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Polizeivollzugsbeamten - hier durch das Verbot der auf Dauer angelegten äußeren Körpergestaltung durch Tätowierung an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen - rechtfertigen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 30 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 51).

  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn die Auslegungsprobleme mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (stRspr, vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 - NJW 2020, 1049 Rn. 85 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Staat Maßnahmen ergreifen darf, die die Neutralität seiner Amtsträger - gleich ob diese Polizeivollzugsbeamte oder Justizbedienstete sind - aus der Sichtweise eines objektiven Dritten unterstreichen sollen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 - NJW 2020, 1049 Rn. 92).

    Dabei kann die Verpflichtung des Staates auf Neutralität keine andere sein als die Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität, denn der Staat kann nur durch Personen handeln (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 - NJW 2020, 1049 Rn. 89 m.w.N.).

    Diese verfolgt er derzeit u.a. - wie bereits hervorgehoben - durch strenge Formalisierungsbestimmungen (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 - NJW 2020, 1049 Rn. 91).

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Sie beschränkt ihr von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung an den vorgenannten Körperbereichen auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 15; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477).

    Daher kann es aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht (dazu unter II. 1.) und inhaltlich hinreichend bestimmt ist (dazu unter II. 2.), wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 und Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17).

    Gefährdungen für die Repräsentations- und die Neutralitätsfunktion im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild können grundsätzlich auch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Polizeivollzugsbeamten - hier durch das Verbot der auf Dauer angelegten äußeren Körpergestaltung durch Tätowierung an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen - rechtfertigen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 30 und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 51).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Aus der parlamentarischen Leitentscheidung muss erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42).

    Ein solches Normverständnis verfehlt das aus dem Wesentlichkeitsgrundsatz folgende verfassungsrechtliche Gebot, dass der Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen auch im Beamtenverhältnis durch das Gesetz selbst zu regeln hat und bereits aus dieser parlamentarischen Leitentscheidung erkennbar und vorhersehbar sein muss, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Daher kann es aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht (dazu unter II. 1.) und inhaltlich hinreichend bestimmt ist (dazu unter II. 2.), wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 und Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Es ist in erster Linie Aufgabe der Rechtsanwendungsorgane, Zweifelsfragen zu klären und Auslegungsprobleme mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode zu lösen (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2013 - 2 BvR 2436/10 u.a. - BVerfGE 134, 141 Rn. 127 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Daher kann es aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht (dazu unter II. 1.) und inhaltlich hinreichend bestimmt ist (dazu unter II. 2.), wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 und Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 17).
  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2020 - 2 C 13.19
    Sie beschränkt ihr von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung an den vorgenannten Körperbereichen auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 15; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477).
  • BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 2020 - 2 C 13.19 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf

    Auch nach außen müssen Polizeibeamte eine innere Haltung ausdrücken, die durch Neutralität, Distanz und Objektivität geprägt ist (vgl. BVerwGE 168, 129 Rn. 27).

    Polizeiliche Maßnahmen sollen losgelöst von der Person des handelnden Beamten als Maßnahmen des Staates empfunden werden (vgl. BVerwGE 125, 85 Rn. 25; BVerwGE 168, 129 Rn. 26).

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 1319/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf

    Auch nach außen müssen Polizeibeamte eine innere Haltung ausdrücken, die durch Neutralität, Distanz und Objektivität geprägt ist (vgl. BVerwGE 168, 129 Rn. 27).

    Polizeiliche Maßnahmen sollen losgelöst von der Person des handelnden Beamten als Maßnahmen des Staates empfunden werden (vgl. BVerwGE 125, 85 Rn. 25; BVerwGE 168, 129 Rn. 26).

  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
    Hiermit wird dem aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratiegebot hergeleiteten Wesentlichkeitsgrundsatz Rechnung getragen, wonach der Gesetzgeber die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen auch im Beamtenverhältnis durch das Gesetz selbst zu regeln hat und aus der parlamentarischen Leitentscheidung erkennbar und vorhersehbar sein muss, was dem Beamten gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 55; BVerwG, Urteile vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 42 und vom 14. Mai 2020 - 2 C 13.19 - BVerwGE 168, 129 Rn. 18).
  • OVG Hamburg, 26.08.2021 - 5 Bf 186/19

    Klage auf Neubescheidung eines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Da die Regelung des § 5 Abs. 1 HmbLVO somit in § 25 Satz 2 Nr. 4b HmbBG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage findet, braucht nicht entschieden zu werden, ob der Hamburgische Gesetzgeber durch die ausdrückliche Nennung und Billigung der aktuell geltenden Höchstaltersgrenze von 45 Jahren im Rahmen der o.g. Gesetzesbegründung ("Unter Beachtung und Abwägung aller maßgeblichen Kriterien hält der Hamburgische Gesetzgeber die vom Hamburgischen Verordnungsgeber festgelegte Höchstaltersgrenze von 45 Jahren für angemessen") diese möglicherweise sogar unmittelbar selbst geregelt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.5.2020, 2 C 13/19, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 4 S 15.21

    Zum Parlamentsvorbehalt bei dienstlichen Beurteilungen von Beamten

    Denn aus der parlamentarischen Leitentscheidung muss erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - juris Rn. 55; BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 2 C 13.19 - juris Rn. 11).
  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 1328/20

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf

    Auch nach außen müssen Polizeibeamte eine innere Haltung ausdrücken, die durch Neutralität, Distanz und Objektivität geprägt ist (vgl. BVerwGE 168, 129 Rn. 27).

    Polizeiliche Maßnahmen sollen losgelöst von der Person des handelnden Beamten als Maßnahmen des Staates empfunden werden (vgl. BVerwGE 125, 85 Rn. 25; BVerwG 168, 129 Rn. 26).

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 57/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf

    Auch nach außen müssen Polizeibeamte bei der Dienstausübung eine innere Haltung ausdrücken, die durch Neutralität, Distanz und Objektivität geprägt ist (vgl. BVerwGE 168, 129 Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 433/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 2 C 13.19 -, juris, Rn. 11.
  • VG Cottbus, 17.12.2021 - 4 K 448/21
    Das Bundesverwaltungsgericht hätte im Übrigen etwa seine eigene Rechtsprechung zur normativen Ausgestaltung des Tätowierungsverbotes für Beamte (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2020 - 2 C 13/19 -, BVerwGE 168, 129- 140) oder der Kennzeichnung von Polizeibeamten (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 2 C 32/18 -, BVerwGE 166, 333-354, Rn. 15ff.) oder des - naturgemäß nur entfernt verwandten - Kopftuchverbotes für Rechtsreferendarinnen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5/19 -, BVerwGE 170, 319-326) anführen können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 444/21

    Bemessung und Erhöhung der Lehrverpflichtung eines Hochschulprofessors

  • VG Stuttgart, 03.09.2020 - 9 K 2068/20

    Zu den Anforderungen an einen tätlichen Angriff bei der beamtenrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 434/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 445/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 460/21

    Zurückweisung einer Beschwerde wegen Vorwegnahme der Hauptsache bei fraglicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2021 - 1 B 448/21
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